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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Moderator
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Moin,

der Gesetzgeber schreibt nicht nur vor, dass archiviert werden muss, sondern auch wie.

Spätestens ab Vollkaufleuten *muss* die Archivierung auch gegen Veränderung und Verfälschung geschützt werden. genaueres hierzu steht im HGB § 239 (Zusammenfassung). Da spielt die Firmengröße ehrlich gesagt, überhaupt keine Rolle.

Geschrieben am: 2009/24/11 14:39
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Grüße aus Berlin schickt Robert
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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Senior-Member
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Beiträge: 755
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Hi Robert,

das ist mir durchaus bekannt.

Im dafür relevanten Abschnitt im HGB steht:

"Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muß insbesondere sichergestellt sein, daß die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß."

Wenn die Daten im PST Format auf Bändern liegen und diese Bänder direkt bei den Unternehmen sind, ist jederzeit innerhalb einer agemessenen Frist Zugriff auf diese Daten möglich genauso wird die Aufbewahrungspflicht dadurch erfüllt.

Jetzt kann man natürlich sagen: Das ist alles Auslegungssache. Ist es evtl. auch.

Der Gesetzgeber schreibt auf jeden Fall nicht genau vor wie die Daten zu archivieren sind. Weiterhin kann man die Daten nicht verändern, weil die Bänder verschlossen im Dresor liegen.

Es gibt sicher bessere Varianten, aber ich bin der Auffassung, dass damit im Zweifelsfall die Bestimmungen die im HGB geregelt sind erfüllt sind.

Geschrieben am: 2009/24/11 15:10
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viele Grüsse

StevensDE
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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Moderator
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Zitat:

"Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muß insbesondere sichergestellt sein, daß die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß."


Dann aber nicht den Absatz 3 unterschlagen, der gilt ja sinngemäß:

"(3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiß läßt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind."

Diesen Punkt kannst Du mit PST-Dateien nicht erfüllen.


Allerdings ist die ganze Diskussion müßig, da dies schlussendlich doch nur ein Richter entscheiden kann.

Geschrieben am: 2009/24/11 15:56
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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Senior-Member
Registriert seit:
2005/20/12 0:42
Aus: Frankfurter Umland
Beiträge: 755
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Zitat:

Allerdings ist die ganze Diskussion müßig, da dies schlussendlich doch nur ein Richter entscheiden kann.


Genau so ist es. Über dieses Thema haben wir in dem speziellen Fall auch mit ein paar Juristen gesprochen und diese haben uns für die PST-Variante grünes Licht gegeben. Wenn die Daten (in welchem Dateiformat ist juristisch nicht relevant) schreibgeschützt im Dresor auf Band liegen, kann sie keiner verändern.

In der Computerbranche gibt es doch theoretisch immer das Problem das evtl. ein Admin mit Zugriff Daten löschen oder verändern kann. Das 100% auszuschließen ist nahezu unmöglich. Noch schwieriger wird es bei Sicherheitslücken und externen Angriffen.

Vor allem archiviert der Outlook Client ja auch standardmäßig per PST.

In der Praxis wird es kaum zu dem Fall kommen, dass diese Sache juristisch durch eine Staatsbehörde überprüft wird.. Wenn mal etwas passiert müssen die Daten im Zweifelsfall innerhalb angemessener Zeit verfügbar sein.

Wenn dies der Fall ist, dann wird da normal nicht weiter ermittelt. Wenn jemand die Daten missbräuchlich verändert oder sonst etwas macht sich diese Person immernoch dafür verantwortlich.

Es ist dennoch mal interessant darüber zu diskutieren.

Ich kann auch deine Auffassung verstehen, wenn du es mit PST Dateien für nicht angemessen hältst. In dem Fall standen keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung, weil dieses Unternehmen kurz vor der Insolvenz stand und es einfach nur darum ging schnell und sicher die Daten zu archivieren.

Geschrieben am: 2009/24/11 17:06
_________________
viele Grüsse

StevensDE
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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Schaut gerade rein
Registriert seit:
2008/18/3 15:24
Beiträge: 2
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Hallo,

ich habe einmal aufgeschnappt, dass die max. Größe des Speichers auf 16 GB begrenzt ist!? Da ich nun auch die Postfächer von 4 Usern erhöhen muss, wollte ich der Sicherheit halber noch einmal fragen:

Der gesamte Speicherplatz, den die Postfächer der einzelnen User eines Exchange Servers (enthalten im SBS 2003) belegen, sollte also 70 GB nicht überschreiten? Die Größe wird PI mal Daumen so berechnet: mDBOverHardQuotaLimit x Anzahl der User ?

Bitte kurzes Feedback, ob ich das so richtig verstanden habe.

Danke und lG,
Alex

Geschrieben am: 2009/24/11 17:59
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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Supervisor
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2005/7/3 14:58
Aus: Seattle, WA,USA
Beiträge: 10773
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Hallo,

beim 2003 gelten die folgenden Limits:

2000 Standard 16 GB

2003 Standard (auch SBS) MIT SP2 75 GB Postfach und 75 GB Public Folder

Wird so gesetzt:

http://portal.msxforum.de/modules/smartfaq/faq.php?faqid=90

Da der SBS bis max 75 User geht, wären das 1GB pro User, incl. gelöschte Objekte!

Enterprise kein Limit.

2007 alle Versionen kein Limit, 5 Datenbanken beim Standard, 50 beim Enterprise,

ebenso 2010



Allerdings nimmt diese Diskussion den Thread auseinander...

Geschrieben am: 2009/24/11 18:29
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Gruss, Norbert
MVP Exchange Server
Acronis Certfied Engineer
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Re: Exchange DB- & Postfachgröße
Moderator
Registriert seit:
2009/8/7 11:38
Aus: Berlin
Beiträge: 2049
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Moin,

zu Nobbys Auflistung noch eine Ergänzung: Auch die Objekte im sog. "Dumpster" zählen zu der DB-Größe. Der Dumpster ist der Papierkorb hinter dem Papierkorb.

Geschrieben am: 2009/24/11 18:53
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Grüße aus Berlin schickt Robert
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